Alle Gewässer dürfen ganzjährig von Vereinsmitgliedern beangelt werden. Die Schonzeiten müssen berücksichtigt werden!

Der Mühlensee darf an Sonn- und Feiertagen nur bis 10:00 Uhr beangelt werden.

Mühlensee

Auensee

Waldkottensee

Axtbach

Liesenbach